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Bestehenserlass

Der Bestehenserlass erlässt einen Teil des Förderdarlehens, wenn die Fortbildungsprüfung bestanden wird.

Der Bestehenserlass ist ein Teilerlass des Darlehensanteils im Aufstiegs-BAföG. Wer die Fortbildungsprüfung besteht, muss einen Teil des noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nicht zurückzahlen.

Derzeit beträgt der Erlass 50 Prozent, ab August 2027 sieht der Regierungsentwurf 60 Prozent vor. Damit wird das Bestehen wirtschaftlich belohnt, was bei der Entscheidung für eine Fortbildung zählt. Wer die Prüfung nicht besteht, erhält diesen Erlass nicht, deshalb sollte die Vorbereitung ernst genommen werden. Wer den Erlass einkalkuliert, sollte trotzdem den vollen Darlehensbetrag im Blick behalten, weil nur der noch nicht fällige Teil erlassen wird und ein Restbetrag zurückzuzahlen bleibt.

Verwandte Begriffe

  • KfW-DarlehenDas KfW-Darlehen ist der zinsgünstige Kreditanteil, mit dem der Maßnahmebeitrag im Aufstiegs-BAföG teilweise finanziert wird.
  • PrüfungsgebührenPrüfungsgebühren sind die Kosten für die abschließende Fortbildungsprüfung, die zusammen mit Lehrgangsgebühren gefördert werden.
  • Aufstiegs-BAföGDas Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen mit Zuschuss und Darlehen.