Erklärt
Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung ist eine verkürzte Arbeitszeit, die das Monatsgehalt anteilig senkt, den Stundenlohn aber nicht zwingend.
Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die vereinbarte Wochenarbeitszeit unter der üblichen Vollzeit bleibt. Das Monatsgehalt sinkt entsprechend, während der Stundenlohn im Grundsatz gleich bleiben kann, sofern keine Zuschläge oder Tarifunterschiede greifen.
Bei Gehaltsverhandlungen lohnt sich die Frage, ob Teilzeit bei gleicher Eingruppierung angeboten wird. Viele Tarifverträge regeln Zulagen und Sonderzahlungen für Teilzeitkräfte unterschiedlich. Vor einer Entscheidung sollte man deshalb Brutto, Netto und Rentenansprüche gemeinsam betrachten. Ob Teilzeit zur eigenen Lebenssituation passt, lässt sich mit einem Gehaltsrechner und einer Hochrechnung auf das Jahr gut klären, bevor man den Arbeitsvertrag unterschreibt. Ein kurzer Vergleich der Monatsbeträge auf Vollzeitbasis macht den Unterschied sichtbar.
Verwandte Begriffe
- VollzeitbeschäftigungVollzeitbeschäftigung meint eine volle regelmäßige Wochenarbeitszeit und ist Bezugsgröße vieler Gehaltsstatistiken.
- ZulageEine Zulage ist ein Zuschlag zum Grundgehalt für besondere Umstände wie Verantwortung, Schicht oder Qualifikation.
- JahresgehaltDas Jahresgehalt ist die Summe aller Zahlungen eines Jahres, also Monatsgehälter plus Sonderzahlungen und Zulagen.