Erklärt
Lehrgangsgebühren
Lehrgangsgebühren sind die Kosten des Unterrichts in einer Fortbildung und gehören zu den förderfähigen Kosten im AFBG.
Lehrgangsgebühren sind die Kosten für den Unterricht und die Organisation einer Fortbildung, etwa bei einem Fachwirt-Kurs. Neben den Prüfungsgebühren sind sie die wichtigsten förderfähigen Kosten im Aufstiegs-BAföG.
Derzeit gilt ein Höchstbetrag von 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zusammen. Der Regierungsentwurf zur Novelle sieht ab August 2027 18.000 Euro vor, er ist noch nicht beschlossen. Wer einen Kurs vergleicht, sollte prüfen, ob die Gebühren im Förderrahmen liegen und welche Zusatzkosten nicht erfasst sind. Viele Anbieter weisen Zusatzkosten wie Lernmaterial separat aus, diese gehören nicht automatisch zu den geförderten Gebühren und sollten vorab geklärt werden.
Verwandte Begriffe
- PrüfungsgebührenPrüfungsgebühren sind die Kosten für die abschließende Fortbildungsprüfung, die zusammen mit Lehrgangsgebühren gefördert werden.
- MaßnahmebeitragDer Maßnahmebeitrag ist der Kostenteil einer Aufstiegsfortbildung, der im AFBG als Zuschuss und Darlehen gefördert wird.
- AFBGAFBG ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die gesetzliche Grundlage des Aufstiegs-BAföG.