Erklärt
Maßnahmebeitrag
Der Maßnahmebeitrag ist der Kostenteil einer Aufstiegsfortbildung, der im AFBG als Zuschuss und Darlehen gefördert wird.
Der Maßnahmebeitrag ist der Betrag, den die Teilnehmenden für Lehrgang und Prüfung im Rahmen des AFBG aufbringen müssen. Er wird im Förderrecht gesondert behandelt und ist Basis für die Berechnung von Zuschuss und Darlehen.
Derzeit wird der Maßnahmebeitrag zur Hälfte als Zuschuss geleistet, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Für die Finanzplanung bedeutet das, dass der Zuschussanteil nicht zurückgezahlt wird, der Darlehensanteil aber schon. Wer die Gesamtkosten einer Fortbildung kalkuliert, sollte deshalb beide Anteile getrennt betrachten. Da die Höhe vom Kurs abhängt, sollte man Angebote verschiedener Anbieter vergleichen und prüfen, welche Gebühren tatsächlich in den förderfähigen Gesamtbetrag einfließen.
Verwandte Begriffe
- KfW-DarlehenDas KfW-Darlehen ist der zinsgünstige Kreditanteil, mit dem der Maßnahmebeitrag im Aufstiegs-BAföG teilweise finanziert wird.
- ZuschussEin Zuschuss ist eine Leistung ohne Rückzahlungspflicht, die Staat oder Arbeitgeber zur Finanzierung gewährt.
- LehrgangsgebührenLehrgangsgebühren sind die Kosten des Unterrichts in einer Fortbildung und gehören zu den förderfähigen Kosten im AFBG.