Erklärt
Zuschuss
Ein Zuschuss ist eine Leistung ohne Rückzahlungspflicht, die Staat oder Arbeitgeber zur Finanzierung gewährt.
Ein Zuschuss ist eine Geldleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss, anders als ein Darlehen. Im Aufstiegs-BAföG wird der Maßnahmebeitrag zur Hälfte als Zuschuss geleistet, die andere Hälfte als zinsgünstiges Darlehen.
Auch Arbeitgeber zahlen oft Zuschüsse zu Fortbildungen. Im Förderrecht können solche Zahlungen aber angerechnet werden und dann die staatliche Leistung mindern. Der Regierungsentwurf zur Novelle sieht vor, dass Arbeitgeberzuschüsse ab August 2027 nicht mehr angerechnet werden, das ist aber noch nicht beschlossen. Vor der Zusage lohnt die Frage, wie beide Leistungen zusammenwirken. Im Gespräch mit dem Arbeitgeber lohnt die Frage, ob eine Zusage schriftlich erfolgt und an welche Bedingungen sie geknüpft ist, etwa an eine Bindung im Betrieb nach der Fortbildung.
Verwandte Begriffe
- KfW-DarlehenDas KfW-Darlehen ist der zinsgünstige Kreditanteil, mit dem der Maßnahmebeitrag im Aufstiegs-BAföG teilweise finanziert wird.
- MaßnahmebeitragDer Maßnahmebeitrag ist der Kostenteil einer Aufstiegsfortbildung, der im AFBG als Zuschuss und Darlehen gefördert wird.
- ArbeitgeberanteilDer Arbeitgeberanteil sind die Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt überweist.