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Arbeitgeberanteil

Der Arbeitgeberanteil sind die Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt überweist.

Der Arbeitgeberanteil ist der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn überweist. Er erscheint nicht auf dem Gehaltszettel des Beschäftigten, ist aber Teil der Personalkosten und bestimmt, was ein Unternehmen für eine Stelle insgesamt ausgibt.

Wer ein Angebot bewertet, sollte die Gesamtkosten im Blick haben, weil Arbeitgeber mit hohen Nebenkosten beim Brutto oft weniger Spielraum sehen. Im Gespräch hilft die Frage, welche Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder Zuschüsse über den Arbeitgeberanteil hinaus angeboten werden. Bei Angeboten größerer Unternehmen fällt der Arbeitgeberanteil oft anders aus als bei kleinen Betrieben, was den Gesamtwert eines Pakets im Vergleich deutlich verändern kann.

Verwandte Begriffe

  • SozialversicherungsbeitragSozialversicherungsbeiträge finanzieren Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und werden anteilig getragen.
  • GehaltsnebenkostenGehaltsnebenkosten sind die Zusatzkosten neben dem Bruttogehalt, vor allem Sozialbeiträge und Umlagen, die der Arbeitgeber trägt.
  • BruttogehaltBrutto ist das vereinbarte Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.