Erklärt
Sozialversicherungspflicht
Sozialversicherungspflicht bedeutet, dass Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Sozialversicherungspflichtig ist, wer als Arbeitnehmer beschäftigt ist und Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bezieht seine Werte ausdrücklich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit.
Für die Gehaltsplanung bedeutet das, dass vom Bruttogehalt ein erheblicher Teil an die Sozialversicherung geht. Beitragsanteile von Arbeitgeber und Beschäftigten sind unterschiedlich verteilt. Wer ein Angebot bewertet, sollte deshalb nicht nur das Bruttogehalt betrachten, sondern die Beiträge in die Nettorechnung einbeziehen. Wer neben einer Fortbildung Nebentätigkeiten plant, sollte prüfen, ob sie sozialversicherungspflichtig sind, weil das Auswirkungen auf Beiträge, Ansprüche und die spätere Rente haben kann.
Verwandte Begriffe
- SozialversicherungsbeitragSozialversicherungsbeiträge finanzieren Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und werden anteilig getragen.
- BeschäftigungsstatistikDie Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit erfasst sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und liefert Basisdaten für den Entgeltatlas.
- ArbeitgeberanteilDer Arbeitgeberanteil sind die Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt überweist.