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Unterhaltsbeitrag

Der Unterhaltsbeitrag ist der Lebensunterhaltsanteil im Aufstiegs-BAföG, der je nach Familie und Einkommen berechnet wird.

Der Unterhaltsbeitrag ist der Teil der Förderung, der den Lebensunterhalt während einer Aufstiegsfortbildung absichern soll. Er wird auf Basis eines Bedarfs berechnet, der sich nach Familiensituation erhöht.

Auf diesen Bedarf werden eigenes Einkommen und Vermögen angerechnet, wobei ein Vermögensfreibetrag gilt. Eine Beispielrechnung des BMBFSFJ nennt für Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.254 Euro, für Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.724 Euro. Die individuelle Höhe hängt vom Einzelfall ab. Da Einkommen angerechnet wird, lohnt sich vor einem Antrag eine ehrliche Übersicht über alle Einnahmen, Vermögenswerte und unterhaltsberechtigten Personen, damit die Berechnung realistisch ausfällt.

Verwandte Begriffe

  • VermögensfreibetragDer Vermögensfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Vermögen bei der Förderung im Aufstiegs-BAföG nicht angerechnet wird.
  • KinderbetreuungszuschlagDer Kinderbetreuungszuschlag unterstützt alleinerziehende Teilnehmende mit kleinen Kindern während der Fortbildung.
  • Aufstiegs-BAföGDas Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen mit Zuschuss und Darlehen.