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Vermögensfreibetrag

Der Vermögensfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem Vermögen bei der Förderung im Aufstiegs-BAföG nicht angerechnet wird.

Der Vermögensfreibetrag bezeichnet den Teil des eigenen Vermögens, der bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrags im Aufstiegs-BAföG unberücksichtigt bleibt. Er liegt derzeit bei 45.000 Euro und erhöht sich für Ehepartner und je Kind um 2.300 Euro.

Das wirkt sich aus, wer Ersparnisse, Immobilien oder Erbschaften hat. Wer die Förderung prüft, sollte Vermögen und Einkommen zusammen betrachten, weil beides auf den Bedarf angerechnet wird. Die genaue Berechnung übernimmt die zuständige Stelle, eine Selbsteinschätzung hilft aber bei der Entscheidung. Wer Vermögen aufbaut und eine Förderung beantragt, muss die Verhältnisse offenlegen, deshalb lohnt es sich, Unterlagen frühzeitig und vollständig zusammenzustellen.

Verwandte Begriffe

  • UnterhaltsbeitragDer Unterhaltsbeitrag ist der Lebensunterhaltsanteil im Aufstiegs-BAföG, der je nach Familie und Einkommen berechnet wird.
  • Aufstiegs-BAföGDas Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen mit Zuschuss und Darlehen.
  • AFBGAFBG ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, die gesetzliche Grundlage des Aufstiegs-BAföG.